Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11107
BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10 (https://dejure.org/2011,11107)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2011 - 20 F 27.10 (https://dejure.org/2011,11107)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2011 - 20 F 27.10 (https://dejure.org/2011,11107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs auf Übermittlung bestimmter Protokolle von Sitzungen der Verwaltungsgremien der vormaligen ZVS nach dem IFG NRW; Anforderungen an eine fehlerfreie Ermessensausübung bzgl. der Sperrung von Unterlagen seitens des Rechtsnachfolgers der ZVS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2
    Umfang des Anspruchs auf Übermittlung bestimmter Protokolle von Sitzungen der Verwaltungsgremien der vormaligen ZVS nach dem IFG NRW; Anforderungen an eine fehlerfreie Ermessensausübung bzgl. der Sperrung von Unterlagen seitens des Rechtsnachfolgers der ZVS

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Die Ausführungen des Hauptsachegerichts zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der fachgesetzlichen Ausschlussgründe nach dem IFG NRW sind auch nicht offensichtlich fehlerhaft; der Fachsenat ist an die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache gebunden (vgl. dazu nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Soweit der Kläger - als allgemeinen Einwand gegen den Geheimhaltungsbedarf - geltend macht, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 - BVerfGE 85, 36) habe die Beklagte die Unterlagen in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren offenzulegen, so dass die an den Beratungen Beteiligten sich nicht auf eine Vertraulichkeit der Beratungen berufen könnten, verkennt er, dass die Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht allgemein zugänglich sind und auch keineswegs feststeht, dass die streitgegenständlichen Protokolle in einem späteren nc-Streitverfahren überhaupt entscheidungserheblich sein werden.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Die Durchsicht der dem Senat vorgelegten Unterlagen bestätigt die Einschätzung des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts, dass die Protokolle des Beirats, der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppe, das Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 28. September 2004 (133. Sitzung) sowie die nicht im Tenor des angefochtenen Beschlusses genannten Teile der Protokolle der 129., 131. und 135. Sitzung des Verwaltungsausschusses in Orientierung an den fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründen ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. dazu nur Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 - juris Rn. 12 und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Die Durchsicht der dem Senat vorgelegten Unterlagen bestätigt die Einschätzung des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts, dass die Protokolle des Beirats, der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppe, das Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 28. September 2004 (133. Sitzung) sowie die nicht im Tenor des angefochtenen Beschlusses genannten Teile der Protokolle der 129., 131. und 135. Sitzung des Verwaltungsausschusses in Orientierung an den fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründen ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. dazu nur Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 - juris Rn. 12 und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Aufgrund des Beschlusses des Senats vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - (Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 = NVwZ 2010, 194) erließ das Gericht der Hauptsache am 26. November 2009 einen ausführlich begründeten Beweisbeschluss und forderte die Beklagte zur Vorlage der im Tenor seines Beschlusses aufgeführten Unterlagen auf.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 / BVerwG 20 F 26.08 - und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261 Rn. 11).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Die Ausführungen des Hauptsachegerichts zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der fachgesetzlichen Ausschlussgründe nach dem IFG NRW sind auch nicht offensichtlich fehlerhaft; der Fachsenat ist an die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache gebunden (vgl. dazu nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 / BVerwG 20 F 26.08 - und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261 Rn. 11).
  • BVerwG, 02.11.2015 - 20 F 9.14

    Vollständiges Zurückhalten bei Teilschwärzungen

    Hieran ist der Fachsenat gebunden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2011 - 20 F 27.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht